Im Interesse der allgemeinen Sicherheit und des ungestörten Veranstaltungsgenusses für alle Gäste bitten wir Sie, folgende Hinweise zu berücksichtigen:
Es gelten jeweils die Sicherheits- und Einlassbestimmungen am Veranstaltungsort, vor Ort gilt das Hausrecht der Veranstaltungsstätte und des Veranstalters.
In einigen Häusern besteht die Pflicht zur Abgabe von Taschen und Garderobe gegen Entgelt.
Insbesondere bei Open Air-Veranstaltungen, aber auch in großen Veranstaltungshäusern sind großformatige Taschen (größer als A4 und dicker als 10 cm) nicht im Zuschauerbereich erlaubt. Gleichzeitig halten einige Open Air-Veranstaltungsorte keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für Taschen und Garderobe bereit, so dass wir empfehlen, in solchen Fällen auf größere Taschen gänzlich zu verzichten.
Weiterhin ist es üblicherweise untersagt,
- Audio-, Foto- und Videoaufnahmen zu machen und Selfie-Sticks zu verwenden
- eigene Speisen und Getränke mitzuführen
- Regenschirme mit in den Veranstaltungssaal zu nehmen
- Waffen und Messer mitzuführen
- Tiere mitzubringen
- Open-Air-Veranstaltungsgelände mit Skatern, Rollern, Walking Stöcken u.ä. zu betreten.
Weitere Einschränkungen am Veranstaltungsort sind möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Besuch unserer Veranstaltungen!
Ihre AGENTOUR Haubold & Mendrok GmbH